FISSURENVERSIEGELUNG

Die Kaufläche eines Backenzahnes wird durch Höcker, Grübchen und Fissuren gebildet. Beim Zerkleinern der Nahrung werden stets weiche Speisereste in die Tiefe der Grübchen eingeklemmt.


Bakterien können sich hier ungehindert einnisten, vermehren und dort die zahnzerstörende Säure produzieren. Auch durch sorgfältigste Zahnpflege können Fissuren und Grübchen nicht vollständig gereinigt werden, da die eingeklemmten Nahrungsreste von den Borsten der Zahnbürste hier nicht erreicht werden.

Bevor es zu einer Karies in diesen Grübchen kommt, können wir diese tiefen Fissuren mit einem speziell für diese Zwecke entwickelten Kunststoff verschließen. Dazu muß die Kaufläche gereinigt und mit einer Flüssigkeit aufbereitet werden, damit der Versiegelungskunststoff auch sehr gut am Zahn haften bleibt.

Die Versiegelungsflüssigkeit fließt in die tiefen Fissuren und härtet unter Lichteinwirkung sehr schnell aus.

Damit wir diese Versiegelungen im Rahmen der halbjährlichen Kontroll-Untersuchungen auf ihre Dichtigkeit kontrollieren können, ist der Versiegelungskunststoff weißlich eingefärbt.

 

Kaufläche eines großen
Backenzahnes vor dem Versiegeln
  Kaufläche eines großen Backenzahnes nach dem Versiegeln


Diese Versiegelung verhindert nun, das sich Bakterien in den jetzt abgedeckten Fissuren festsetzen können. Der Kunststoff bleibt über viele Jahre am Zahn haften und schützt ihn so aktiv vor der Karies. Das "Ausgießen" der Fissuren mit einer Kunststoffbarriere macht zugleich aus reiner reliefreichen Kaufläche eine mundhygienegerechtere Glattfläche.

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Fissureversiegelung in den ersten vier Jahren nach Durchbruch der Zähne besonders wirkungsvoll. Selbstverständlich ist diese Maßnahme aber auch bei Zähnen von Erwachsenen bis ins hohe Alter sehr geeignet die Zähne kariesfrei zu halten.

Für gesetzlich versicherte Patienten werden die Kosten für die Versiegelung von bleibenden Backenzähnen nur zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr übernommen (und leider auch nur für die großen Backenzähne). Die (notwendige) Versiegelung der kleinen Backenzähne (Prämolaren) ist leider keine Kassenleistung.